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   BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58   

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https://dejure.org/1960,89
BSG, 06.04.1960 - 2 RU 40/58 (https://dejure.org/1960,89)
BSG, Entscheidung vom 06.04.1960 - 2 RU 40/58 (https://dejure.org/1960,89)
BSG, Entscheidung vom 06. April 1960 - 2 RU 40/58 (https://dejure.org/1960,89)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitsunfall in einem Volkseigenen Betrieb (VEB) während der Gefangenenzeit - Gleichstellung mit den freien Beschäftigten im VEB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 71
  • NJW 1960, 1271
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Entsprechend hat die Rechtsprechung des BSG stets die Frage, in welchem Rahmen selbst "unfreie" Personen Leistungen aus der Sozialversicherung erhalten können, nicht vornehmlich nach ihrer allgemeinen Lebenssituation beantwortet (vgl. Urteile vom 17. März 1993 - 8 RKnU 1/91 - SozR 3-5050 § 5 Nr. 1 und vom 6. April 1960 - 2 RU 40/58 - SozR Nr. 18 zu § 537).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Demgemäß ist für die Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auch nicht entscheidend, ob Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, zwangsweise ortsgebunden sind (vgl BSGE 80, 250, 252 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15) oder sich in einem Lager aufhalten müssen (vgl BSG SozR 3-5050 § 5 Nr. 1; BSGE 12, 71 = SozR Nr. 18 zu § 537 RVO).

    Entsprechendes gilt für die Bewachung der Arbeiter während der Arbeit, um zu verhindern, daß diese sich aus dem obrigkeitlichen Gewahrsam entfernen können (zur Abgrenzung vgl BSGE 12, 71 = SozR Nr. 18 zu § 537 RVO).

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Demgemäß ist für die Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses auch nicht entscheidend, ob Personen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, zwangsweise ortsgebunden sind (vgl BSGE 80, 250, 252 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15) oder sich in einem Lager aufhalten müssen (vgl BSG SozR 3-5050 § 5 Nr. 1; BSGE 12, 71 = SozR Nr. 18 zu § 537 RVO).

    Entsprechendes gilt für die Bewachung der Arbeiter während der Arbeit, um zu verhindern, daß diese sich aus dem obrigkeitlichen Gewahrsam entfernen können (zur Abgrenzung vgl BSGE 12, 71 = SozR Nr. 18 zu § 537 RVO).

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